Ein Tippgeber darf im Immobilienbereich lediglich Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer an gewerberechtlich befugte Vermittler (Immobilienmakler) unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermitteln. Es bedarf eines Vertrages zwischen Tippgeber und Immobilienmakler.

Das diesbezügliche Vermittlungshonorar ist vom gewerberechtlich befugten Immobilienmakler zu bezahlen. Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer zahlen kein Vermittlungshonorar an den Tippgeber!

Schon von dieser Provision also gehört? Kennen Sie viele Leute und wissen daher als erster wo was passiert!?

Sie kennen eine Person, die kaufen oder verkaufen möchte oder kennen jemanden der etwas zum Mieten sucht?

Geben Sie mir diesen Kontakt bekannt und kommt es tatsächlich zum Abschluss des Geschäftes werden Sie mit 5 % meiner Provision entlohnt!

Bei einer Immobilie mit dem Verkaufspreis von € 500.000.- wären das bereits € 750.-

Interessiert Sie das? Dann machen Sie sich gleich auf den Weg und hören sich um und anschließend greifen Sie gleich zum Telefon und rufen Riccabona Immobilien an.